Rechtsprechung
BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 486/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Offensichtliche Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags, der die abgelehnte Gerichtsperson weder namentlich bezeichnet noch anderweitig erkennen lässt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - offensichtliche Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags, der die abgelehnte Gerichtsperson weder namentlich bezeichnet noch anderweitig erkennen lässt
- Wolters Kluwer
Offensichtliche Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - offensichtliche Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags, der die abgelehnte Gerichtsperson weder namentlich bezeichnet noch anderweitig erkennen lässt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3
Offensichtliche Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - offensichtliche Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags, der die abgelehnte Gerichtsperson weder namentlich bezeichnet noch anderweitig erkennen lässt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2016 - L 2 AL 16/12
- BSG, 29.12.2016 - B 11 AL 87/16 B
- BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 486/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 486/17
Sie konnten an der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch ohne Einholung dienstlicher Stellungnahmen mitwirken (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ). - BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz …
Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 486/17
Sie konnten an der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch ohne Einholung dienstlicher Stellungnahmen mitwirken (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 3/77
Anforderungen an die Richterablehnung und an eine Wahlprüfungsbeschwerde.
Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 486/17
Die offensichtliche Unzulässigkeit des Gesuchs ergibt sich bereits daraus, dass die vom Beschwerdeführer abgelehnten Richter nicht namentlich bezeichnet werden (BVerfGE 46, 200 ) und die Begründung auch ansonsten nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lässt, gegen welche individuellen Gerichtspersonen sich der Ablehnungsantrag richten soll (vgl. BVerfGE 2, 295 ). - BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51
Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 486/17
Die offensichtliche Unzulässigkeit des Gesuchs ergibt sich bereits daraus, dass die vom Beschwerdeführer abgelehnten Richter nicht namentlich bezeichnet werden (BVerfGE 46, 200 ) und die Begründung auch ansonsten nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lässt, gegen welche individuellen Gerichtspersonen sich der Ablehnungsantrag richten soll (vgl. BVerfGE 2, 295 ).
- BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 1316/18
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 …
Durch seine Auslegung lässt sich nicht ermitteln, welche Richter des Bundesverfassungsgerichts konkret gemeint sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2017 - 1 BvR 486/17 -, juris, Rn. 3).